Durch die Einführung des RAM wurde ein zusätzlicher Markt geschaffen: Neben dem Regelleistungsmarkt gibt es nun mit dem Regelarbeitsmarkt eine weitere Handelsplattform für Regelenergieprodukte. Der RAM gilt jedoch ausschließlich für die Produkte Sekundärreserve (SRL)/ automatic Frequency Restoration Reserves (aFRR) und Minutenreserve (MRL)/ manual Frequency Restoration Reserves (mFRR). Bei der Primärreserve (PRL)/ Frequency Containment Reserves (FCR) wird weiterhin nicht zwischen Regelleistung und Regelarbeit unterschieden, es ändert sich demnach nichts am Angebotsverfahren.
Mussten sich Anbieter von SRL und MRL bisher zuerst in der Leistungspreisauktion durchsetzen, um überhaupt in die Arbeitspreisauktion zu kommen, können sie nun direkt Arbeitsgebote auf dem Regelarbeitsmarkt anbieten, auch wenn sie zuvor keinen Zuschlag auf dem Leistungsmarkt erhalten haben. So können nun Regelenergieteilnehmer auch nach Ablauf der Leistungspreisauktion über sogenannte free bids, also leistungspreisfreie Gebote, an der Regelarbeitspreisauktion teilnehmen und so die Vergabe der Regelarbeit beeinflussen.
In der Regelarbeitspreisauktion wird nun eine Merit-Order aller (erfolgreichen) Gebote aus beiden Auktionen gebildet, bei der die günstigsten Gebote bezuschlagt und bei Bedarf seitens der ÜNB abgerufen werden. Die Bezuschlagung erfolgt weiterhin nach der Höhe des Gebotspreises, also im pay-as-bid-Verfahren.
Hierzu ein Beispiel:
Genauso wie beim Regelleistungsmarkt (RLM) ist beim RAM die Teilnahme für alle Anbieter von Regelenergie möglich, die den Präqualifikationsprozess erfolgreich abgeschlossen haben. Der Präqualifikationsprozess überprüft die technische Tauglichkeit anhand der Vorgaben der Bundesnetzagentur (Aktivierungszeit, Bereitstellungsdauer, etc.).
Der RAM wird von den deutschen ÜNB organisiert und ausgeführt. Die Ausschreibungen und Vergabe der Regelenergieprodukte erfolgt öffentlich über die Internetplattform der ÜNB.
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Anders als bei der Regelleistung läuft die Auktion der SRL und MRL Regelarbeitsprodukte nicht am Vortag, sondern am Liefertag ab. Gebote können täglich in sechs Blöcken á vier Stunden bis eine Stunde vor Beginn des Vier-Stunden Blocks eingestellt werden. Bis zu dieser Gate-Closure-Time (GCT) können die free bids noch angepasst werden.
Nachdem anfangs keine Preisobergrenze für Gebote am RAM vorgesehen war, hat die Bundesnetzagentur aufgrund eines dauerhaft hohen Preisniveaus nachträglich einen maximalen Angebotspreis von 9.999,99 €/MWh bestimmt. Diese Preisobergrenze ist für positive sowie negative aFRR und mFRR seit 19.01.2021 gültig und nach Beschluss BK6-20-370 durch die ÜNB einzuhalten.
RLM und RAM (seit November 2020) | Nur RLM (vor Einführung des RAM) | |
Verantwortlich | ÜNB | ÜNB |
Produkte | aFRR, mFRR | aFRR, mFRR |
Auktion | RLM und RAM Free bids am RAM | Nur über RLM |
Auktionsende | 1 Stunde vor GCT | Am Vortag |
Teilnahme | Präqualifizierte Regelenergieanbieter | Präqualifizierte Regelenergieanbieter |
Angebotsmenge | 6 Blöcke á 4 Stunden | 6 Blöcke á 4 Stunden |
Bezuschlagung/ Vergütung | Merit-Order/pay-as-bid | Merit-Order/pay-as-bid |
Preisobergrenze | 9.999,99€ pro MWh (Seit 19.01.2021) | 9.999,99€ pro MWh |
Mindestangebotsgröße | 5 MW positiv oder negativ* | 5 MW positiv oder negativ* |
*Eine Angebotsgröße von 1 MW, 2 MW, 3 MW oder 4 MW unter der Maßgabe zulässig, dass ein Anbieter von Minutenreserve nur ein einziges Angebot je Produktzeitscheibe der positiven bzw. negativen MRL in der jeweiligen Regelzone abgibt. |
Die Regularien des RAM bieten flexiblen Anbietern von Regelenergie attraktive Marktchancen. So sollen vor allem Betreiber von Speicherkapazitäten und Erneuerbaren Energien profitieren. Die Menge und Preise der angebotenen Regelarbeitsprodukte sind kurzfristig änderbar. Regelenergieanbieter der SRL und MRL können so auch auf andere Marktmechanismen, wie dem Intraday-Handel, direkt eingehen. Nach der Deckung des Regelenergiebedarfs geben die ÜNB nicht bezuschlagte Gebote wieder frei. So können diese Mengen anderweitig vermarktet werden. Die Auktionierung und Vergütung der Gebote erfolgt weiterhin über die Merit-Order-Liste nach dem pay-as-bid Prinzip. Gibt es identische Preise in der Auktion, bestimmt der Zufall diskriminierungsfrei welches Produkt den Zuschlag erhält.
Der Regelleistungsmarkt steht bei einem Ausfall des Regelarbeitsmarkts als Backup zur Verfügung. Ist die Auktionierung auf dem RAM beispielsweise durch technische Hindernisse nicht möglich, entfällt die Regelarbeitsauktion. Daher ist jeder Anbieter bei einer Bezuschlagung in der Leistungspreisauktion grundsätzlich verpflichtet, seine gebotene Menge vorzuhalten, um notfalls auch die Regelarbeit über den Leistungsmarkt bereitzustellen. Die Vergütung wird hierbei durch sogenannte Ersatzarbeitspreise (EAP) realisiert.
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Die Electricity Balancing Guideline (EB-GL), die durch die Europäische Kommission erarbeitet wurde, beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um einen europaweit einheitlich funktionierenden Regelenergiehandel zu realisieren. Ein gesamteuropäischer Strommarkt verspricht eine einfachere und effizientere Stromverteilung zwischen den Ländern. Eine Maßnahme zur Harmonisierung des europäischen Stromhandels ist die Einführung des über die deutschen Landesgrenzen hinausgehenden Regelarbeitsmarktes. Damit soll das Gegenregeln bzw. der Einsatz von Regelenergie perspektivisch europaweit koordiniert werden. Große Schwankungen zwischen Erzeugung und Verbrauch oder gar Blackouts sollen dadurch weiter reduziert und verhindert werden. Die Regelenergiereserve ist hierbei ein grundlegendes Instrument für die Netzstabilität. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der EU Verordnung 2017/2195 die „Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem“.
Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.