Da steht sie endlich: Die eigene Anlage zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Nun gilt es, den Stromverkauf möglichst gewinnbringend umzusetzen. Aber wie sieht im Idealfall der Weg in die Vermarktung aus? Wie kommt der Strom an die Börse, welche Grundlagen müssen geschaffen werden? In unserer Blogserie „Markttag – Wie kommt eigentlich der Strom aus einem virtuellen Kraftwerk an die Börse“ beleuchten wir die einzelnen Abschnitte, die im Vermarktungsprozess durchlaufen werden.
Zu Anfang behandeln wir die ersten Schritte zur Einbindung einer Anlage in ein virtuelles Kraftwerk, während sich der zweite Teil mit dem Handel befasst. Die dritte Episode steigt tiefer in das Thema Technik und Netzanbindung ein, während wir uns im vierten und letzten Beitrag der grundlegenden Frage widmen möchten, warum Flexibilität in der Energieerzeugung überhaupt ein so wertvolles Gut ist.
Noch bevor die Anlage in die Vermarktung übernommen werden kann, gilt es zu klären, welche Vermarktungsmodelle für den Betreiber in Frage kommen und welche Voraussetzungen die Anlage mitbringt. Im Idealfall wird die Anlage vor Vertragsabschluss durch einen geschulten Vertriebsmitarbeiter eingeschätzt. In der anschließenden Beratung wird festgestellt, für welche Art des Stromverkaufs die Anlage am besten geeignet ist. Welche Möglichkeiten bieten sich in der Direktvermarktung? Wieviel Leistung bringt die Anlage mit? Sind die technischen und strukturellen Grundvoraussetzungen für einen Eintritt in den Regelenergiemarkt gegeben? Und wieviel von der installierten Leistung lässt sich als Regelenergie vermarkten?
Sind diese Details geklärt und zusammen mit den entsprechenden Erlösmodellen im Vertrag fixiert (idealerweise wird dem Betreiber vom Direktvermarkter vertraglich zugesichert, dass die Gesamterlöse mindestens der fixen EEG-Einspeisevergütung entsprechen), kümmert sich die Abteilung Energiewirtschaft darum, dass die Anlage in die Vermarktung eintreten kann. Zuerst müssen die Stammdaten der Anlage angelegt werden, damit diese nachher dem Handel zur Verfügung stehen. Diese Einträge umfassen etwa neben den Kontaktdaten unter Anderem auch die Leistungsmerkmale der Anlage. Im besten Fall kümmert sich der Vermarkter darum, dass die Anlage beim Verteilnetzbetreiber umgemeldet wird – leider nicht immer eine Selbstverständlichkeit. Das Datum der Ummeldung sollte jedoch der Betreiber selbst bestimmen können. Nachdem der Verteilnetzbetreiber die erfolgreiche Ummeldung bestätigt hat, wird die Anlage im Bilanzkreis des Vermarkters geführt und der erzeugte Strom an der Börse vermarktet. An der Fahrweise der Anlage ändert sich während dieses Zeitraums nichts. Je nach gewähltem Produkt wird sich auch in Zukunft daran nichts ändern: Die Anlage produziert wie gewohnt ihren Strom, der Vermarkter kümmert sich darum, den Strom an der Börse zu handeln. Ausnahmen bilden hier bestimmte Produkte wie die Vorhaltung von Regelenergie oder eine bedarfsorientierte Einspeisung.
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Eine Aufgabe, bevor es in die aktive Vermarktung geht, obliegt jedoch noch Betreibern von Biogasanlagen: Sie müssen dem Vermarkter für die erste Woche eine Einspeiseprognose übermitteln. Diese fließt in den Bilanzkreis des Vermarkters ein, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf gesammelte Einspeisedaten zur Anlage zurückgreifen kann. Auch nach dem Markteintritt steht die Energiewirtschaft dem Kunden im Idealfall hilfreich zur Seite, wenn es etwa um die Abmeldung der Anlage für Wartungsarbeiten oder Fragen zur Abrechnung geht. Denn in Zukunft erhält der Anlagenbetreiber zwei Rechnungen: Eine vom Vermarkter über die Erlöse des Stromverkaufs an der Spotbörse und eine andere vom Verteilnetzbetreiber mit der Markt- und Managementprämie.
Ist all das erledigt, geht der Strom seinen Weg an die Börse. Im zweiten Teil unserer Serie beschäftigen wir uns mit dem Stromverkauf am Spot- und Regelenergiemarkt.
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