Dank der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 1. Januar 2012 haben sich die Marktbedingungen für Betreiber von Biogasanlagen, Biomasseanlagen und Wasserkraftwerke erheblich verbessert. Seit dieser Novellierung ist es den Betreibern möglich, sofern sie ihren Strom über die Form der Direktvermarktung absetzen, auch Regelenergie auf dem Regelenergiemarkt anzubieten.
Sinn des Regelenergiemarktes – der von den Übertragungsnetzbetreibern organisiert wird – ist es, die Lastschwankungen im Stromnetz durch die Bereitstellung von sogenannter Minutenreserve (innerhalb von 15 Minuten) und Sekundärreserve (innerhalb von 5 Minuten) auszugleichen. Beide Reserveleistungen werden nochmals separiert in negative (zu viel Strom im Netz) und positive (zu wenig Strom im Netz) Regelleistung. Ein vereinfachtes Beispiel zur Verdeutlichung: Durch eine fehlerhafte Prognose der Windeinspeisung ist zu viel Leistung im Netz. Dieser Leistungsüberschuss kann durch negative Sekundärreserve innerhalb einer Zeitspanne von 5 Minuten kompensiert werden. Eine Kompensation bedeutet, dass eine andere (geeignete) Stromerzeugungsanlage (bspw. eine Biogasanlage) ihre Leistung reduziert.
Für diese Kompensationsleistung erhalten die zur Hilfe eilenden Stromerzeugungsanlagen einen nicht unerheblichen Obolus in Form eines Leistungs- und Arbeitspreises. Was hier so unproblematisch scheint, scheitert i.d.R. an der Realität. Denn für die Partizipation am Regelenergiemarkt sind erhebliche Markteintrittshürden zu überwinden. Zunächst verpflichtet sich der Betreiber, seinen Strom im Rahmen der Direktvermarktung abzusetzen, die an weitere Bedingungen geknüpft ist. Beispielsweise muss der Stromwirt für die Strombörse (EPEX) zugelassen werden, er muss einen eigenen Bilanzkreis managen und täglich Einspeiseprognosen seiner Anlage für den nächsten Tag erstellen. Die Hürde der Direktvermarktung kann durch die Beauftragung eines Direktvermarkters genommen werden, der sämtliche administrative Aufwände im Idealfall übernimmt. Die wesentlichste Hürde für die Teilnahme am Regelenergiemarkt stellt die Mindestleistung von 5 MW (für die Minutenreserve und Sekundärreserve; und 1MW für Primärreserve) dar. Doch welcher Betreiber einer Biogasanlage kann mit einer solchen Leistung dienen? Wohl kaum einer, dennoch besteht die Möglichkeit, die 5 MW Hürde durch den Beitritt eines virtuellen Kraftwerkes zu überwinden. Ein virtuelles Kraftwerk bündelt viele kleine aber auch große Erzeugungsanlagen derart, dass sie alle zusammen ein großes „Kraftwerk“ bilden, das dann in der Lage ist, Regelenergie anzubieten.
Ist die 5 MW-Hürde somit genommen, folgen weitere kleine Schritte: Zunächst gilt es, die technische Herausforderung einer Kommunikationsanbindung der Einzelanlage an das virtuelle Kraftwerk zu meistern. Diese Anbindung erfolgt i.d.R. über ein Mobilfunkmodem in Verbindung mit einer Fernwirktechnik (bspw. die Next-Box), direkt an der Anlagensteuerung. Per Leitsystem des virtuellen Kraftwerkes kann dann per Fernzugriff die Erzeugungsanlagen nach den vorliegenden Netz- und Marktbedürfnissen gesteuert werden. Gemeinhin bestehen keine besonderen Anforderungen an eine Erzeugungsanlage, um diese Kommunikationsanbindung zu vollziehen.
Im nächsten Schritt erfolgt die Anmeldung beim Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), der für die Ausschreibung von Regelenergie zuständig ist. Dieser Prozess nennt sich „Präqualifikation“. Hierbei werden relevante Daten der Erzeugungsanlage wie beispielsweise Nennleistung, Maximal- und Minimalleistung (netto), Spannungsebene oder die Bilanzkreiszugehörigkeit an den ÜNB übermittelt. Durch Messung des Leistungsgradienten zeigt sich, ob die Anlage den zeitlichen Reaktionskriterien des Regelenergiemarktes entspricht. Möchte beispielsweise ein Erzeuger mit seiner Anlage im Rahmen eines virtuellen Kraftwerkes Minutenreserveleistung anbieten, muss seine Anlage auch in dem genannten 15 Minutenintervall steuerbar sein. Dazu wird die Anlage per Fernsteuerung innerhalb von 15 Minuten heruntergefahren und anschließend innerhalb von 15 Minuten wieder hochgefahren. Für die Sekundärreserve muss die Anlage dieses Hoch- bzw. Runterfahren jeweils innerhalb von 5 Minuten bewältigen. Meist erfolgt dieser Test zweimal innerhalb einer Stunde und ergibt auf dem Papier das Bild eines Doppelhöckers (siehe Bild). Besteht die Anlage diesen Leistungstest, sollte der Regelenergie nichts mehr im Wege stehen.
Zu guter Letzt sei noch auf einen weiteren Vorteil für den Anlagenbetreiber, der seine Anlage an ein virtuelles Kraftwerk angeschlossen hat, hinzuweisen. Durch die physische Vernetzung dezentraler Erzeugungseinheiten und die daraus resultierende Fernsteuerung seitens der Leitstelle, kann die Stromerzeugung den Nachfrage- und Angebotsstrukturen (Peaks und Off-Peaks Phänomene) des Strommarktes angepasst werden. Das heißt, der Strom kann fokussiert zu Nachfragehochs (i.d.R. von 8-20 Uhr) verkauft werden. Eine solche Fahrweise der Anlagen generiert mehr Erlöse als die Fahrweise nach Strich.