Notstromaggregate besitzen eine bislang ungenutzte Kapazität: Sie können kurzfristig Strom erzeugen, der zur Stabilisierung des Stromnetzes genutzt werden kann. Als Betreiber eines der größten Virtuellen Kraftwerke Europas bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit Ihrem Notstromaggregat Regelenergie bereitzustellen und so aus einem Kostenfaktor eine zusätzliche Einnahmequelle zu machen. Und das ganz ohne zusätzlichen Aufwand oder Investitionskosten.
Durch die schwankende Einspeisung von Wind- und Solarenergie nehmen Fluktuationen im Stromnetz zu. Übersteigt etwa der aktuelle Stromverbrauch die Stromproduktion, muss dies durch Kapazitätsreserven – sogenannte positive Regelenergie – ausgeglichen werden. Ihr Notstromaggregat kann solche Kapazitätsreserven problemlos liefern, sofern es über eine Mindestleistung von 250 kW verfügt. Als langjähriger Provider von Regelenergie in allen vier deutschen Regelzonen vermarkten wir die Kapazität Ihres Aggregats sowohl auf dem Minutenreservemarkt (MRL) als auch auf dem Sekundärreservemarkt (SRL).
Zusätzliche Erlöse: Sie erzielen mit Ihrem Notstromaggregat attraktive Erlöse und machen so aus einem Kostenfaktor eine Einnahmequelle. Regelenergieabrufe können sogar als Testläufe deklariert werden und so die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionstests ersetzen.
Umfassender Service: Sobald Ihr Notstromaggregat ans Virtuelle Kraftwerk angebunden ist, führen wir für Sie das Testverfahren für die Regelenergie, die Präqualifikation, durch.
Sicherheit: Ihr Aggregat dient natürlich weiterhin seiner primären Funktion. Der Notfallbetrieb immer Vorrang vor Regelenergieabrufen.
Restriktionen: Sie können die Betriebsstunden Ihres Aggregates auch auf eine definierte Abrufzeit pro Jahr limitieren.
Mein Kraftwerk ist unser Kundenportal, das Sie auf dem PC oder per App auf dem Smartphone nutzen können. Im Kundenportal können Sie den Status Ihres Notstromaggregats einsehen und verwalten, Daten bearbeiten und Rechnungen herunterladen.
Abrufe: Sie können sich über Regelenergieabrufe Ihres Notstromaggregats benachrichtigen lassen.
Störungsbenachrichtigung: Bei Störungen erhalten Sie ebenfalls auf Wunsch Benachrichtigungen über die App.
Wartungszeiten: Wartungs- und Reparaturzeiten können Sie bequem über das Portal anmelden.
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen, die sich rund um die Vermarktung Ihres Notstromaggregats im Virtuellen Kraftwerk stellen. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich Rede und Antwort. Sprechen Sie uns einfach an!
Grundvoraussetzung für die Einbindung der Anlage ist die Netzparallelität. Das Notstromaggregat muss also parallel zum Stromnetz verschaltet sein, sodass es ins Verteilnetz einspeisen kann. Außerdem sollte ein Aggregat mindestens 250 kW Leistung, besser noch 350 kW haben, damit sich die Integration in den Next Pool für Sie lohnt.
Als Grundsatz für die Anbindung eines Notstromaggregates in das Virtuelle Kraftwerk gilt: Das Notstromaggregat dient weiterhin seiner ursächlichen Bestimmung. Die Anbindung an den Next Pool ist lediglich eine Chance, Erlöse zu erwirtschaften, wo vorher nur Kosten waren. Die Fernsteuereinheit ist so geschaltet, dass der Notfallbetrieb immer Vorrang vor Regelenergieabrufen hat. Der Betreiber kann aber auch jederzeit manuell eingreifen. Sollte ein Einsatz des Notstromaggregats von Seiten des Betreibers vorhersehbar sein, so muss dies gemeldet und ein Regelenergieabruf für die entsprechende Zeit ausgeschlossen werden.
Im Schnitt liegt die Anzahl der Abrufe in der Minutenreserve (MRL) bei zwei bis drei im Jahr. Notstromaggregate liefern aber auch Sekundärreserveleistung (SRL). In diesem Segment wird etwas häufiger abgerufen als in der Minutenreserve, womit auch höhere Erlöse einhergehen. Die exakte Anzahl und Dauer der Abrufe hängt vom Bedarf der Übertragungsnetzbetreiber ab. Wenn Sie dies wünschen, ist es möglich, die Betriebsstunden des Aggregates im Pool zu limitieren.
Laut der gesetzlichen Vorgaben muss ein Notstromaggregat ohnehin monatlich einen Testlauf absolvieren, um die Einsatzbereitschaft für den Notfall zu gewährleisten. Häufig kann ein Regelenergieabruf als Testlauf deklariert werden. Ob dies tatsächlich möglich ist, ist allerdings im Einzelfall zu klären.
Ihr Notstromaggregat wird über unsere Fernsteuereinheit, die Next Box, an das Virtuelle Kraftwerk angeschlossen. Die Next Box ist als Fernwirkeinheit für den Regelenergiemarkt zugelassen. Daher muss sie, wie alle Komponenten für diese hochkritische Infrastruktur, nach den technischen Bestimmungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aufgebaut sein. Diese Bestimmungen wurden gemeinsam mit dem TÜV entwickelt und sind auch mit den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konform. Zum Sicherheitskonzept gehört, dass die Kommunikation mit der Next Box nicht über das öffentliche Internet oder das Telefonnetz, sondern über einen eigenen Zugangspunkt zum Mobilfunknetz (APN) angebunden ist. Über diesen APN werden die Daten in einer getunnelten VPN-Verbindung mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ins Virtuelle Kraftwerk übertragen. Um eine unterbrechungsfreie Betriebssicherheit zu gewährleisten, ist die gesamte Infrastruktur des Virtuellen Kraftwerks zudem redundant ausgelegt.
Grundsätzlich gibt es Grenzwerte für Geräuschemissionen, in der Regel ergeben sich bezüglich der Lautstärke des Aggregats aber keine Probleme. Sollte es dennoch gewünscht sein, können Regelungen getroffen werden, die Abrufe in der Nacht ausschließen.
Wird ein Notstromaggregat im Zuge eines positiven Regelenergieabrufs aktiviert, versorgt das Aggregat den angeschlossenen Stromverbraucher mit Strom. Der Stromverbraucher muss also in der Zeit des Abrufs weniger (oder gar keinen) Strom aus dem Stromnetz beziehen. Das bedeutet, dass der Stromversorger unerwartet eine geringere Strommenge an den Verbraucher liefern muss, was seinen Bilanzkreis durcheinanderbringt. Durch ein Fahrplangeschäft (sozusagen ein „Bilanzkreistausch“) kann das Virtuelle Kraftwerk jedoch die zusätzlich produzierten Strommengen aus seinem Bilanzkreis in den Bilanzkreis des Stromlieferanten transferieren, sodass beide Bilanzkreise wieder ausgeglichen sind. Erleichtert wird dieser Transfer durch eine sogenannte Lieferantenvereinbarung zwischen Stromlieferant und Virtuellem Kraftwerk – also ein Standardwerk für das Eintreten dieses Falles. Wenn das Virtuelle Kraftwerk gleichzeitig der Stromlieferant ist, ist ein Fahrplangeschäft gar nicht erst nötig.
Nein, grundsätzlich sind keine Engpässe bei der Treibstoffbelieferung zu erwarten, da Abrufe für gewöhnlich recht kurz sind (in der Regel nur einige Minuten pro Abruf). Zu Zeiten, in denen längere Abrufe zu erwarten sind, was in der Regel zu Feiertagen wie Ostern und Weihnachten vorkommt, kann die maximale Dauer der Abrufe außerdem durch das Leitsystem limitiert werden.
Wir bündeln alle Abteilungen für die Vermarktung Ihres Notstromaggregats unter einem Dach: Unser Team aus Stromhandel und Technik sorgt gemeinsam mit dem Vertrieb und Kundenservice dafür, dass Sie auf dem Regelenergiemarkt die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.