Am 16.12.2022 wurde das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) verabschiedet. Die Bundesregierung hat hiermit einen Strompreisdeckel eingeführt, der Verbraucher_innen angesichts der durch Russlands Angriffskrieg stark gestiegenen Stromkosten finanziell entlasten soll. Zur Finanzierung der Strompreisbremse müssen Anlagenbetreibende ab dem 01.12.2022 Teile ihrer Erlöse abführen.
Im Live-Webinar klären wir unter anderem folgende Fragen: Welche Anlagen werden abgeschöpft und wie wird die Abschöpfungssumme berechnet? Welche Pflichten haben Anlagenbetreibendende? Und wie werden PPAs oder Erlöse aus Flexibilität bei der Abschöpfung berücksichtigt?
Abhängig von der Verfügbarkeit von Wind- und Sonnenenergie schwankt die Strommenge und mit ihr der Börsenstrompreis. Unser Team aus erfahrenen Analysten und Stromhändlern liefert Ihnen alle Informationen, die Sie brauchen, um diese Schwankungen zu nutzen und Ihre Prozesse kosteneffizient zu planen. Mit unseren variablen Stromtarifen sparen Sie übrigens nicht nur Stromkosten. Durch die Entlastung der Netze unterstützen Sie auch aktiv die Energiewende.
Julia Schleper
Traderin