Bereits mit dem EEG 2012 wurde die Flexibilitätsprämie für Betreiber von Biogasanlagen und Biomethananlagen geschaffen, die ihren Strom direkt an der Strombörse vermarkten und zudem einen Teil ihrer Leistung bedarfsorientiert erzeugen bzw. einspeisen. Das Ziel der Flexibilitätsprämie ist es, den Anteil an der regelbaren, also flexiblen Stromproduktion zu erhöhen, um möglichst dann viel Strom aus Erneuerbaren Energien zu produzieren, wenn die Stromnachfrage hoch ist. Daher werden Anlagenbetreiber finanziell unterstützt, wenn sie die installierte Leistung ihrer Anlagen erhöhen.