Um die Änderung des Zuschlagsmechanismus bei der Minuten- sowie Sekundärreserve zu stoppen, hat Next Kraftwerke gegen die Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 8. Mai 2018 (BK6-18-019 u. 020) Beschwerde eingelegt und zugleich beim Oberlandesgericht Düsseldorf einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Das Unternehmen lehnt die Änderung des Zuschlagsmechanismus ab, da das von der Bundesnetzagentur beschlossene Mischpreisverfahren negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, die Kosten für Netznutzer und die Integration neuer Technologien in die Regelenergiemärkte haben wird.
Das Mischpreisverfahren, das ab dem 12. Juli 2018 umgesetzt werden soll, sieht vor, dass bei der Bezuschlagung von Geboten zur Vorhaltung von Regelenergie nicht mehr nur wie bisher der gebotene Leistungspreis, sondern auch der gebotene Arbeitspreis berücksichtigt wird. Dies führt zwangsläufig zu einer Erhöhung der Leistungspreise zur Vorhaltung der Minuten- und Sekundärreserve. Die Leistungspreise werden von den Netznutzern über die Netznutzungsentgelte bezahlt.
Setzt man beispielsweise die im bisherigen Vergütungssystem in der letzten Kalenderwoche real entstandenen Kosten gegen die Kosten, die im Mischpreisverfahren im selben Zeitraum entstanden wären, werden die Mehrausgaben deutlich. Denn nach einer eigenen ad-hoc-Berechnung wären auf Basis der Zuschlags- und Abrufwerte der Kalenderwoche 24 unter Berücksichtigung von strategischen Geboten die Kosten für die Leistungsvorhaltung der Sekundärreserve von 0,5 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro gestiegen; die Abrufkosten der Sekundärreserve hingegen nur von 1,4 Mio. Euro auf 1,3 Mio. Euro gesunken.
Hendrik Sämisch, Gründer und Geschäftsführer von Next Kraftwerke, sieht im Mischpreisverfahren daher einen Rückschritt, der die Kostenentlastungen der letzten Jahre zunichtemachen wird: „Das Mischpreisverfahren bevorzugt alte und CO2-intensive Kraftwerke zu Lasten der Netznutzer. Die seit 2009 erreichten Kostenreduktionen von in Summe rund drei Milliarden Euro bei der Vorhaltung von Minuten- und Sekundärreserve werden wir zukünftig bei der Umsetzung des Mischpreisverfahrens nicht erneut erleben. Vielmehr werden die Kosten für die Vorhaltung der kurzfristigen Reserven voraussichtlich um über 100 Mio. Euro jährlich steigen, was nicht im Interesse des Netznutzers sein kann.“
Laut eines energieökonomischen Bewertungsgutachtens, das Next Kraftwerke bei r2b energy consulting in Auftrag gegeben hat, haben sich die solidarisch verteilten Kosten der Regelleistungsbereitstellung über die Jahre zunehmend reduziert, während die Kosten für den Regelenergieabruf in den Jahren 2013 bis 2018 in etwa konstant geblieben sind, sich aber im langfristigen Trend auch reduziert haben. Der Argumentation der Bundesnetzagentur, die Einführung des Mischpreisverfahrens sei notwendig, um die Kosten für die Aktivierung der Regelreserven einzudämmen, kann Next Kraftwerke daher in keiner Weise folgen.
Die Kosten der Aktivierung von Regelenergie werden über das Ausgleichsenergiesystem auf die Verursacher von Netzschwankungen umgelegt – energiewirtschaftlich gesprochen auf die im System unausgeglichenen Bilanzkreise. Laut r2b energy consulting wird es durch das Mischpreisverfahren daher zu einer regulatorisch induzierten Entlastung von unausgeglichenen Bilanzkreisen kommen, was diametral der im Strommarktgesetz festgelegten Zielsetzung des Bundeswirtschaftsministeriums entgegensteht. Zusätzlich ist nicht auszuschließen, dass geringe Ausgleichsenergiepreise die Versorgungssicherheit beeinträchtigen, da der Anreiz zur Bewirtschaftung eines ausgeglichenen Bilanzkreises sinkt. Denn das Mischpreisverfahren reizt Marktakteure an, benötigte Mehr- oder Mindermengen zur Bilanzkreisglättung nicht mehr über die kurzfristigen Handelsmärkte zu besorgen, sondern über das Inkaufnehmen von nun günstigen Ausgleichsenergiekosten. Dieses Verhalten würde zu enormen Netzrisiken führen und mittelfristig den Bedarf – und die Kosten – von auszuschreibender Regelenergie erhöhen.
Hendrik Sämisch sieht durch das Mischpreisverfahren auch die weitere Flexibilisierung des Stromsystems gefährdet: „Neue Flexibilitätsoptionen zeichnen sich besonders dadurch aus, dass sie zwar geringe Leistungspreise, jedoch im Verhältnis höhere Arbeitspreise aufweisen. Das Mischpreisverfahren wird daher etwa die Integration von Demand-Side-Management-Potenzialen in den Strommarkt verhindern. Profitieren werden abgeschriebene konventionelle Meiler, die hohe Leistungspreise, aber im Verhältnis geringere Arbeitspreise aufweisen. Kurioserweise hat ein Betreiber konventioneller Kraftwerke mit einem völlig überzogenen und fundamental unbegründeten Arbeitspreisgebot am 18. Oktober 2017 die Entwicklung hin zu einem Mischpreisverfahren verursacht. Dass Betreiber konventioneller Kraftwerke nun nicht nur Auslöser, sondern auch Profiteure des Mischpreisverfahrens sind, indem sie sich innovative dezentrale Anbieter vom Leib halten, ist schlicht nicht hinnehmbar. Daher haben wir uns gemeinsam mit weiteren Akteuren aus der Neuen Energiewirtschaft entschlossen, Beschwerde einzulegen und vor dem OLG Düsseldorf gegen die Festlegungen vorzugehen.“
Lotte Lehmbruck
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