Sehr geehrte Beschlusskammer 6, vielen Dank für die Konsultation zur Änderung des Zuschlagsmechanismus für die MRL/SRL. Die Next Kraftwerke GmbH lehnt die kurzfristige Änderung des Mechanismus aufgrund von nicht auszuschließenden weitreichenden negativen Folgen ab.
Im Mix der Regelleistungstechnologien besitzen dezentrale Erzeugungseinheiten sowie Verbrauchsprozesse in vielen Fällen niedrige Leistungskosten aber vergleichsweise hohe Arbeitskosten. Die Höhe der Kosten ist nicht zuletzt auch auf das Abrufverhalten der ÜNBs zurückzuführen. So müssen auch An- und Abfahrtkosten für kurze Abrufe mit einer Dauer von wenigen Sekunden über die Arbeitspreise refinanziert werden. In Summe liegt die Aktivierung solcher Anlagen häufig unter 10h im Jahr, sodass trotz hoher Arbeitspreise vergleichsweise geringe absolute Kosten entstehen. Bei einem Vergleich von Arbeitspreisen sind somit auch die zu erwartende Abrufhäufigkeit und Abrufdauer zu berücksichtigen. Ein einfacher Vergleich von Arbeitspreisen einzelner Anbieter ist somit nicht sachgerecht.
Das BMWi hat sich im Weißbuch für den Energy-Only-Markt als Leitansatz für den Strommarkt 2.0 ausgesprochen („Damit die Marktmechanismen funktionieren, setzt der Strommarkt 2.0 auf freie Preisbildung und starke Anreize zur Bilanzkreistreue.“). Dass ein Marktakteur aus dem Bereich der Konventionellen Kraftwerke seine Marktposition am 17.10.2017 ausgenutzt hat und durch den Abruf dieses Gebots durch die Netzbetreiber extreme Ausgleichsenergiepreise entstanden sind, ist bedauerlich, sollte aber nicht als Indiz für das Versagen des Energy-Only-Marktes herangezogen werden. Als kurzfristige Maßnahme wurde durch die BNetzA eine Begrenzung der Arbeitspreise auf 9.999 €/MWh verfügt. Da es sich nicht um ein technisches Preislimit handelt, ist bereits dies ein massiver Eingriff in die Preisbildungslogik des Energy-Only-Marktes 2.0. Mit der nun vorgeschlagenen Änderung des Zuschlagsmechanismus soll eine weitere Beschränkung der Arbeitspreise einhergehen. Damit werden jedoch Preissignale aus dem Regelenergiemarkt, die Knappheit indizieren, verhindert. Innovationen, die mit solchen Preisen eigentlich angereizt werden sollen, bleiben folglich aus. Zusätzlich reduziert sich der Anreiz zur stärken Bilanzkreistreue und somit zur aktiven kurzfristigen Bilanzkreisbewirtschaftung, was den Zielen des Weißbuches widerspricht. Faktisch ergibt sich aus einem Preislimit im Regelenergiemarkt automatisch eine Preisobergrenze im Day Ahead und Intraday-Markt. Auf der Angebotsseite werden im Ergebnis die Einheiten aus dem Spot- und Regelenergiemarkt gedrängt, die tatsächlich hohe Arbeitspreise benötigen. Das Gesamtsystem verliert damit verfügbare Flexibilität, die gerade in Knappheitssituationen dringend benötigt wird. In der Folge würde die Marktposition des Teilnehmers der das Ereignis am 17.10.2017 provoziert hat gestärkt.
Durch die Verknappung des Angebotes ergeben sich voraussichtlich für die verbleibenden konventionellen Akteure - auch aufgrund der verbesserten Marktposition - mehr Möglichkeiten für strategisches Bieten. So können Anbieter mit niedrigen Arbeitspreisen entsprechend des Faktors höhere Leistungspreise geltend machen, sodass es zu einer ineffizienten Allokation kommen wird und die Kosten für die Regelleistung in Summe steigen werden. Hinzu kommt eine Kostenverlagerung von Arbeitspreis auf Leistungspreis, sodass unausgeglichene Bilanzkreise entlastet und Endverbraucher über höhere Netzentgelte belastet werden. Eine Sozialisierung der Kosten einer in Summe schlechteren Bilanzkreisbewirtschaftung ist nicht nachvollziehbar.
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