Jedes Jahr sind alle Betreiber von Anlagen der Erneuerbaren Energien verpflichtet, bei ihrem Netzbetreiber eine Konformitätserklärung abzugeben. Mit ihr erklärt der Anlagenbetreiber dem zuständigen Verteilnetzbetreiber die vermarktungsrelevanten Daten seiner Anlage. Die hier getätigten Angaben sollten nicht mit dem Anlagenregister verwechselt werden, das von der Bundesnetzagentur geführt wird. Der Stichtag für die Einreichung der Erklärung ist der 28. Februar des Folgejahres.
Wer der Abgabe der Konformitätserklärung nicht nachkommt, riskiert unter Umständen, dass er als Betreiber der Anlage den Vergütungsanspruch verliert.
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Was die Form der Erklärung angeht, so gibt es kein einheitliches Dokument. Nach § 46 des EEG 2012 und § 71 des EEG 2014 ist keine Form fixiert. In den meisten Fällen stellt der zuständige Verteilnetzbetreiber das benötigte Dokument zur Verfügung. Falls dies nicht der Fall ist, hilft Ihnen der entsprechende Dachverband wie etwa der Fachverband Biogas weiter, die häufig eine passende Mustererklärung für ihre Mitglieder zur Verfügung stellen.
Fotocredit: Dennis Skley, Lizenz: CC BY-ND 2.0
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