Der Weg für die Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien in Frankreich ist frei. Kerstin Pienisch aus dem International Business Development bei Next Kraftwerke in Köln und Laurent Froissart, Key Account Manager bei Centrales Next in Vonnas bei Lyon diskutieren Entwicklungen und Chancen.
Christian Sperling: Liebe Kerstin, lieber Laurent, am 13. Dezember 2016 wurde es für Centrales Next konkret: Die französische Regierung hat die Umsetzung der Arrêtés für die Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien einen entscheidenden Schritt nach vorne gebracht. Worin besteht dieser Schritt?
Laurent Froissart: Die drei Arrêtés vom 13. Dezember regeln nun die genauen Bestimmungen des complément de rémunération für Windenergie an Land, Wasserkraft unter einem Gigawatt und Geothermie/KWK; am 3. November waren bereits die Bedingungen für alle anderen KWK-Anlagen veröffentlicht worden. Die jetzt beschlossenen Arrêtés basieren auf dem Décrets die bereits im Mai beschlossen wurden und die administrativen Weichen gestellt haben. Unter anderem wurde dabei geklärt, wie Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien ins französische Marktprämienmodell, den complément de rémunération, wechseln können.
Kerstin Pienisch
International Business Development
Next Kraftwerke in Köln
Laurent Froissart
Key Account Manager
Centrales Next in Lyon
Kerstin Pienisch: Das Wichtigste für uns in der Veröffentlichung des Décret im Mai war die Festlegung der französischen Regierung auf den Kapazitätsmarkt und dass die Herkunftsnachweise, kurz HKN, nicht Teil des Marktprämienmodells sind.
Christian Sperling: Warum ist das so wichtig für uns?
Kerstin Pienisch: Wir möchten unseren Kunden auch im Marktprämienmodell immer den Referenztarif garantieren, das ist der Tarif auf der Höhe der fixen Einspeisevergütung. Zur Berechnung der Marktprämie, die prime à Energie, ziehen wir vom Referenztarif die Strombörsenerlöse und die Referenzerlöse des Kapazitätsmarkts ab. Wären nun die HKN auch noch Teil dieser Berechnungsformel, müssten wir die HKN zusätzlich vermarkten und die Referenzerlöse aus diesen garantieren – dies würde unser geschäftliches Risiko vergrößern. Wir waren auch zunächst verwundert, dass die HKN Teil des Fördermodells waren. Eigentlich bekommen wir HKN nur von Anlagen, die nicht mehr gefördert werden, beispielsweise von alten Wasserkraftanlagen aus Österreich. Nun ist es auch in Frankreich so, dass nur HKN von Anlagen gehandelt werden, die sich nicht oder nicht mehr in Förderungsmodellen befinden.
Laurent Froissart: Wichtig ist auch zu erwähnen, dass die am 13. Dezember erlassenen Arrêtés im Windbereich auf Neuanlagen beschränkt sind. Für Bestandsanlagen, die vor dem 1.1.2016 in Betrieb gegangen sind, gibt es vorerst noch keine Regelung – werden diese aber einer Totalrenovierung unterzogen, gelten sie als Neuanlagen und können entsprechend behandelt werden. Für Photovoltaikanlagen wird es in 2017 drei Ausschreibungen geben: im Februar, Juni und November. Bisher wissen wir noch nicht, wie die Regelungen für die Bioenergie aussehen werden. Hier ist noch kein Arrêté erlassen oder in Aussicht gestellt worden.
Christian Sperling: Was bedeuten die Arrêtés konkret für unsere französische Tochtergesellschaft, die Centrales Next SAS?
Kerstin Pienisch: Wir haben die ganze Zeit auf die finalen Konditionen der Managementprämie und des Referenztarifs gewartet. Beide werden jetzt in den Arrêtés ganz klar bepreist. Mit den konkreten Zahlen können wir jetzt konkrete Angebote machen. Vorerst betrifft dies vor allem Windenergieanlagenbesitzer, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2016 einen Antrag auf Förderung nach dem französischen Marktprämienmodell oder fixer Einspeisevergütung gestellt haben. Nur für diese Anlagen sind derzeit die Konditionen klar, für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2017 und für Bestandsanlagen in der Einspeisevergütung vor dem 1. Januar 2016 sind die Konditionen für den Wechsel ins Marktprämienmodell noch nicht festgelegt.
Laurent Froissart: Anders sieht es bei Wasserkraft und Erdwärme aus: Hier sind die Konditionen sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen in den Arrêtés festgelegt worden. Allerdings gibt es im Bereich Erdwärme auch nicht viele Bestandsanlagen. Wasserkraftanlagen unter 500 kW haben die Möglichkeit, zwischen der festen Einspeisevergütung und dem Marktprämienmodell zu wechseln. Hier besteht die Möglichkeit, Mehrerlöse durch die Managementprämie und den Verkauf von Regelenergie zu generieren – ganz wie in Deutschland.
Kerstin Pienisch: Wenn Wasserkraftanlagen unter 500 kW entscheiden können, ob sie die Förderung nach Einspeisevergütung oder Marktprämienmodell bekommen möchten, öffnet uns dies ein großes Marktpotential.
Christian Sperling: Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen dem französischen System der Direktvermarktung und dem deutschen System? Gibt es das französische Gegenstück zum deutschen Marktprämienmodell?
Laurent Froissart: Es ist vergleichbar. Das französische Marktprämienmodell ist allerdings um den Kapazitätsmarkt erweitert, den es in Deutschland nicht gibt.
Kerstin Pienisch: Für mich gibt es noch eine wichtige Gemeinsamkeit: In Deutschland gibt es technologiespezifische Referenzerlöse, um die Marktprämie zu berechnen, diese gibt es auch in Frankreich. Hier werden diese Referenzerlöse unter dem Kürzel M0 (sprich M-Null, Anm. der Red.) geführt. Für diese M0s gibt es Formeln, die für jeden Energieträger individuell berechnet werden und so Strukturrisiken abdecken.
Christian Sperling: Und welche Unterschiede bestehen zum deutschen Direktvermarktungssystem?
Laurent Froissart: Der wesentlichste Unterschied besteht bei der Vergütung für Zeiträume mit negativen Strompreisen: Bei Negativpreisen an der Strombörse wird die Marktprämie im Unterschied zu Deutschland nicht ausgezahlt. Stattdessen können Anlagenbetreiber eine Prämie für die „Nicht-Einspeisung“ bekommen: Wer in Zeiten negativer Strompreise keinen Strom produziert, wird belohnt.
Kerstin Pienisch: Anlagen, die ihre Produktion in Negativpreiszeiten einstellen, sind gut für den Markt und erhalten deshalb die Prämie. Allerdings muss hierzu auch eine Mindestanzahl an negativen Preiszeiten pro Jahr erreicht werden. Wir können unseren französischen Kunden aber einen besonderen Service anbieten: Wir schalten die Anlage über die Next Box in Negativpreiszeiten aus und der Kunde bekommt die Marktprämie trotzdem ausgezahlt. Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht in der Möglichkeit zum Wechsel zwischen Direktvermarktung und Einspeisevergütung: In Deutschland ist dieser monatlich in beide Richtungen möglich, in Frankreich ist dies anders geregelt.
Laurent Froissart: Innerhalb der ersten drei Jahre besteht eine Art Testphase; die Einspeisevergütung wird in dieser Zeit eingefroren. Sollte sich der Kunde für den Wechsel zurück aus dem Marktprämienmodell entscheiden, kann er die Einspeisevergütung fortführen. Wir wissen aber nicht, wie oft dieser Wechsel stattfinden kann.
Christian Sperling: In Deutschland müssen Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbarer Energie in der Direktvermarktung vom Gesetz mit einer Möglichkeit zur Fernsteuerung versehen sein; hierfür haben wir die Next Box entwickelt. Besteht in Frankreich eine ähnliche Pflicht für die Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung?
Kerstin Pienisch: Die Fernsteuerung der Anlagen ist in Frankreich nicht verpflichtend, aber für uns und den Kunden natürlich die beste Lösung. Nur so können wir beispielsweise die Anlage, wie zuvor beschrieben, in Negativpreiszeiten ausschalten und dem Kunden die Fortzahlung der Marktprämie garantieren oder Regelenergie aus der Anlage anbieten. Ein anderer, wichtiger Vorteil ist die Gewinnung von Livedaten aus den Anlagen, mit denen wir unsere Prognosen wesentlicher genauer machen können und unsere Handelsgebühren deutlich attraktiver gestalten können.
Laurent Froissart: Normalerweise werden Neuanlagen heute mit Fernsteuerung gebaut – allerdings wollen einige Kunden nicht, dass extern in ihre Anlagen eingegriffen wird. Wir müssen unseren Kunden diese Möglichkeit offenhalten. Die Nachfrage existiert aber.
Christian Sperling: Welche Bedeutung hat der entstehende französische Kapazitätsmarkt für Centrales Next?
Kerstin Pienisch: Centrales Next ist registriert als offizieller Zertifizierer auf dem Kapazitätsmarkt in Frankreich. Dies ist wichtig, um unseren Kunden die Referenzerlöse aus dem Kapazitätsmarkt zuzusichern, damit er im Marktprämienmodell genauso viel verdient wie in der fixen Einspeisevergütung.
Laurent Froissart: Jede Anlage in Frankreich hat die Verpflichtung, sich zertifizieren zu lassen. Die so quasi automatisch ausgestellten Zertifikate werden von Centrales Next gehandelt.
Kerstin Pienisch: Der Kapazitätsmarkt ist hauptsächlich aus dem Wunsch nach Versorgungssicherheit entstanden, daher hat man ihn auch zum Teil der Direktvermarktung gemacht. Wir müssen uns daher direkt mit ihm auseinandersetzen.
Christian Sperling: Wird es zukünftig leichter möglich sein, Strom aus Erneuerbaren Energien zwischen Frankreich und Deutschland grenzüberschreitend zu handeln?
Kerstin Pienisch: Prinzipiell geht die Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Frankreich derzeit klar in Richtung freier Markt. Was sich auf dem freien Markt befindet, kann theoretisch gehandelt werden – auch grenzüberschreitend. Wir haben allerdings die bekannten Interkonnektoren-Probleme, das heißt, wenn es nicht zu einem Ausbau der grenzüberschreitenden Transportkapazitäten kommt, wird sich zunächst nicht viel verändern.
Laurent Froissart: Es existiert bereits die „Europäische Auktion für Primärregelleistung“, hier können Fehlmengen auch grenzüberschreitend ausgeglichen werden.
Christian Sperling: Welche Bedeutung hat die Managementprämie im französischen Direktvermarktungssystem?
Laurent Froissart: Über die Höhe der Managementprämie (prime de gestion) wurde auf ministerieller Ebene und in der Energiekommission viel diskutiert. Für Windenergie an Land werden 2,80 Euro pro MWh ausgezahlt, Wasserkraftanlagen bekommen 2 Euro pro MWh, und Erdwärme-KWK-Anlagen 2 Euro pro MWh.
Kerstin Pienisch: Durch den zusätzlichen Bonus, der analog zum deutschen Marktprämienmodell durch die Managementprämie besteht, ist die Höhe der Managementprämie besonders für wechselwillige Betreiber von Bestandsanlagen sehr wichtig: Hier lassen sich auch im französischen Marktprämienmodell durch die zusätzliche Managementprämie mehr Erlöse erzielen. Hinzu kommen noch mögliche Erlöse aus Flexibilität, etwa der Regelenergiebereitstellung.
Christian Sperling: Wo sieht Centrales Next besonders große Chancen im neuen französischen Direktvermarktungssystem, wo liegen mögliche Herausforderungen?
Laurent Froissart: Die Arrêtés sind ein Fortschritt für uns und der Markt ist eröffnet – jetzt bauen wir unser Portfolio in Frankreich auf. Wir sind bereits jetzt in der Lage Direktvermarktungsverträge abzuschließen; Anlagenbetreiber können sich bei uns über den Wechsel von der Einspeisevergütung ins Marktprämienmodell beraten lassen. Insgesamt ist der Prozess zur Einführung der Direktvermarktung aber noch nicht abgeschlossen. Uns fehlen noch viele Regelungen für Bestandsanlagen, wir erwarten diese für 2017 und hoffen, dass diese noch vor den Präsidentschaftswahlen beschlossen werden.
Kerstin Pienisch: Ich bin gespannt, wie sich der französische Intradaymarkt entwickeln wird. Unsere Händler beginnen dort bereits Kontrakte zu schließen, allerdings ist die Liquidität noch gering. Wir erwarten aber eine Zunahme der Liquidität durch die Direktvermarktung, was ich als gute Chance interessante price spreads und somit attraktive Produkte für die proaktive Flexibilität sehe. Betreiber in Frankreich sind an lange Vertragslaufzeiten von 15 bis 20 Jahren gewöhnt. Wir werden also Verträge mit ähnlichen Laufzeiten anbieten müssen, dies ist nicht ganz so einfach, auch durch die sehr dynamische Marktentwicklung in Frankreich.
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