Im März erreichten die Erneuerbaren Energien einen neuen Jahreshöchststand mit einem Anteil von 55,2% an der Stromproduktion. Dies führte nicht nur zu einem vorläufigen Rekord, sondern war – neben den gesunkenen Gaspreisen – einer der Hauptgründe für das Absinken der Strompreise am Spotmarkt im Vergleich zum Vormonat.
Im März meldete sich die Solarenergie erstmalig mit nennenswerten Volumina im Jahr an und erzielte bereits einen Anteil von 8,7% an der gesamten Stromproduktion. Zusammen mit einer hohen Windernte und anderen erneuerbaren Energiequellen konnte die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien insgesamt erhöht werden, was dazu führte, dass die Residuallast – also die Menge, die durch konventionelle Kraftwerke bereitgestellt werden muss – sank. Dies hatte einen preisdämpfenden Effekt auf den Strommarkt, da seltener auf Gaskraftwerke mit entsprechend höheren Produktionskosten zurückgegriffen werden musste. Im März sank der monatliche Durchschnittspreis am Spotmarkt der Strombörse auf 10,252 Cent/kWh (-20 % gegenüber dem Vormonat). Windanlagenbetreibende an Land erzielten einen Durchschnittspreis von 8,515 Cent/kWh (-19,8 % gegenüber Februar), während Betreibende von Photovoltaikanlagen 8,883 Cent/kWh (-28 %) erhielten.
Die sinkenden Preise am Spotmarkt dürften auch dazu führen, dass weniger Anlagen von der staatlichen Gewinnabschöpfung betroffen sind. Diese kommt zum Zug, wenn der Monatsmarktwert eines bestimmten Energieträgers deutlich höher liegt als der anzulegende Wert für einzelne Anlagen. Seit dem 1. Dezember 2022 und voraussichtlich bis zum 30. Juni 2023 kann es zu einer Gewinnabschöpfung bei Anlagen mit einer Leistung von über 1MW kommen. In unserem Blogbeitrag zum Thema haben wir einen genaueren Blick auf die Praxis der Gewinnabschöpfung geworfen.
Im März setzte sich somit der Preisverfall auf dem Spotmarkt fort, der bereits seit Dezember 2022 zu beobachten ist. Der Durchschnittswert von 10,25 Cent/kWh markierte dabei den tiefsten Monatsdurchschnitt seit August 2021, als er bei lediglich 8,27 Cent/kWh lag.
Am Samstag, den 25. März, trat die Negative-Stunden-Regel in Kraft und setzte die Marktprämie für einige Anlagen der Erneuerbaren Energien aus. Konkret bedeutet dies, dass die Zahlung der Marktprämie ausbleibt, wenn der Spotmarktpreis über einen längeren Zeitraum negativ ist. Zwischen 10 Uhr und 17 Uhr war dies der Fall und die Regelung wurde somit aktiv.
Bei den Preisen für langfristige Stromverträge beobachteten wir eine weiterhin hohe Volatilität: Im Laufe des Monats schwankte der Preis für das Kalenderjahr 2024 (Base) zwischen 130 €/MWh und 163 €/MWh und settelte mit 153,1 €/MWh zum Monatsende höher als zum Monatsbeginn. Im März schwankte der Frontmonat April 2024 zwischen 127,3 €/MWh und 95,4 €/MWh. Diese Entwicklung hing mit den ebenfalls volatilen Preisen für Erdgas und CO2-Zertifikate zusammen.
Der Ausgleich von Schwankungen im Stromnetz durch den Einsatz von schnell verfügbaren Reserven ist im März – nach einem Preisrückgang im Februar – wieder teurer geworden. Während die Preise für Minutenreserve moderat gestiegen sind, haben insbesondere die Preise für Sekundärreserve - insbesondere negative Sekundärregelleistung (SRL oder aFRR) - deutlich zugelegt. Die bei Bioenergiebetreibenden beliebte negative Sekundärregelleistung erzielte bei einer konstanten Vorhaltung und Bezuschlagung von 1 MW an regelbarer Leistung einen Durchschnittspreis von 6187 €/MW, was einem Anstieg von etwa 40,5 % entspricht.
Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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