1998 wurde mit der Liberalisierung des deutschen Strommarktes die Initialzündung für die Energiewende gelegt. Seitdem hat die Revolution des Stromsystems viele Erwartungen übertroffen. Der neue „Strommarkt 2.0“ setzt bei der Stromerzeugung Erneuerbare Energien (Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik, Biomasse und Geothermie) an die Stelle von fossilen Rohstoffen zur Energiegewinnung (Uran, Steinkohle, Braunkohle, Erdgas und Öl). Im Stromhandel lösen neue Konzepte die traditionellen, zentralistischen Strukturen ab – hin zu einem digitalisierten, flexiblen, marktwirtschaftlich orientierten und ökologisch nachhaltigen Strommarkt der Zukunft.
Im neuen Strommarkt werden durch fossile Energieträger befeuerte Großkraftwerke nach und nach durch viele relativ kleine dezentrale Erzeugungsanlagen ersetzt. Die Konsequenz: Nun kann jede Privatperson Strom erzeugen und ins Netz einspeisen. Viele kleine und mittlere Stromunternehmer, die sich in großen und kleinen Netzwerken zusammenschließen, machen die Energiewende möglich. Der Erfolg dieser Bewegung hat bei den ehemaligen Energiemonopolisten bereits deutliche Wirkung gezeigt: Konzernabspaltungen, Kurseinbrüche und Versuche eines radikalen Umsteuerns in Richtung der Ideen und Konzepte der neuen Energiewelt sind Folgen der durchgreifenden Revolution des Strommarkts von unten nach oben.
Denn die Konkurrenz von kleinen Stadtwerken, neugegründeten Energieunternehmen und Kleinerzeugern hat nicht nur mehr grünen Strom, sondern vor allem mehr Bewegung in den Strommarkt gebracht: Durch die konsequente Anwendung des Energy-Only-Markt-Prinzips steigern sich nicht nur Liquidität, Dynamik und Wettbewerb im Markt, sondern auch unzählige Ideen für eine flexible und effiziente Nutzung der vorhandenen Stromerzeugungssysteme kommen zur Anwendung. Darüber hinaus revolutioniert die Offenheit gegenüber der Digitalisierung und Vernetzung der Energiewirtschaft das weitläufige, ehemals kaum bewegliche Strommarktumfeld.
Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 wird die Marktintegration erneuerbarer Energien durch die Einführung der Marktprämie besonders gefördert. Das Gesetz liefert einen Anreiz für Grünstrom-Erzeuger, ihren Strom bedarfsorientiert an der Strombörse anzubieten. Die Differenz zur fixen Einspeisevergütung wird Ihnen in Form der Marktprämie ausgezahlt, sodass sie sich nicht schlechter stellen als würden sie die fixe Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. Außerdem wurde durch das EEG 2012 die gleichzeitige Bereitstellung von Strom aus regelbaren EE-Anlagen wie Wasserkraft- und Biogasanlagen auf dem Regelenergiemarkt möglich. Seither können diese EE-Anlagen gleichzeitig ihren Strom direktvermarkten und Systemdienstleistungen in Form von positiver und negativer Regelleistung bereitstellen.
Die Novellen des EEG von 2014 und 2017 trieben die Marktintegration der Erneuerbaren Energien weiter voran und vervollständigten die Integration in den Strommarkt. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ab einer installierten Leistung von 100 kW müssen nun verpflichtend ihren Strom direktvermarkten und stellen sich am Markt erfolgreich der fossilen Konkurrenz. Da die Erlöse aus dem Verkauf des Stroms an der Strombörse die Marktprämie anteilig verringern, reduzieren sich zudem langfristig die öffentlichen Ausgaben für die Bezuschussung von Erneuerbaren Energien.
Der Weg für den subventionsfreien, wettbewerblichen Einsatz Erneuerbarer Energien auf dem Strommarkt wird daher bereits beschritten – ebenso konsequent im Umfeld der Systemdienstleistungen. Der Strom aus erneuerbaren Energiequellen hat sich somit vollumfänglich in den „Strommarkt 2.0“ integriert und wird sowohl langfristig als auch kurzfristig an der Strombörse und im außerbörslichen OTC-Handel (Over-the-Counter) gehandelt.
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Stromangebot und die Stromnachfrage müssen sich zu jedem Zeitpunkt decken. Um dieses Marktgleichgewicht zu finden und zu halten, sind Käufer und Verkäufer an der Strombörse auf Prognosen angewiesen. Sie handeln daher Erzeugungskapazität, bis genug Anlagen bereitstehen, um die erwartete Nachfrage zu decken. Natürlich ist keine Prognose perfekt: So kann es zu Kraftwerksausfällen oder unvorhergesehener starker Nachfrage kommen, auf der anderen Seite können Sturmfronten und ausfallende Großverbraucher für einen ebenso unwillkommenen Stromüberschuss im Netz sorgen.
Mit den vielen, dezentralen Akteuren des Strommarkts der Energiewende ist der Ausgleich solcher kleineren und größeren Ausfälle nicht schwieriger, sondern einfacher geworden. Denn die vielen einzelnen und dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen lassen sich gegeneinander schneller und vor allem effizienter ausgleichen als große Kraftwerksblöcke, deren effektive Reaktionszeit auf Lastwechsel Stunden oder sogar Tage betragen kann.
Die Koordination dieser vielen kleinen, dezentralen Akteure haben im neuen Strommarktsystem der Energiewende Virtuelle Kraftwerke übernommen, welche die unterschiedlichen Erzeugungskapazitäten der mit dem zentralen Leitsystem vernetzten Anlagen in Echtzeit ausgleichen. Gemeinsam mit energiemeteorologischen Prognosen, sorgfältig analysierten Marktdaten und vor allem mittels der in immer höherer Auflösung verfügbaren Erzeugungs- und Verbrauchsdaten aus dem eigenen Kraftwerksschwarm fängt das Virtuelle Kraftwerke daher Netzfrequenzschwankungen ab, bevor sie überhaupt entstehen.
Hinweis: Next Kraftwerke übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der vorliegende Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.