Offenstehende Fragen und die nachträglichen Antworten von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:
- Welche Instrumente sollen für eine erfolgreiche Marktintegration der Erneuerbaren eingesetzt werden?
- Wir wollen den Strommarkt an die Erfordernisse vor allem der Solar- und Windenergie anpassen. An der Strombörse können sich Windräder und Solaranlagen nicht finanzieren. Dort wird der Strompreis durch die Betriebskosten des teuersten laufenden Kraftwerks bestimmt. Bei Wind- und Sonnenenergie, die keine Brennstoffe brauchen, liegen diese Kosten nahe Null. In Zeiten mit viel Wind- oder Sonnenstrom sinken die Börsenpreise daher drastisch - Photovoltaik und Wind machen sich ihre eigenen Preise kaputt. Deshalb sind alle Versuche, Wind- und Sonnenstrom in den bestehenden Strommarkt zu integrieren, letztlich zum Scheitern verurteilt. Fr die erneuerbaren Energien braucht es ein neues Marktdesign mit einem anderen Mechanismus der Preisfindung. Klimaschutz, Flexibilität und Versorgungssicherheit sollten ber den neuen Markt honoriert werden. Die Diskussion um die Struktur eines solchen neuen Marktdesigns werden wir GRÜNE weiter vorantreiben, mit dem Ziel, den Strommarkt auf eine neue Grundlage zu stellen.
- Wie ist die Grüne-Meinung zu Kapazitätsmärkten?
- Damit es sich lohnt, Kraftwerksleistung bereitzustellen, die nicht immer abgerufen wird, muss der Strommarkt darauf ausgerichtet werden. Notwendig ist deswegen ein verändertes Strommarktdesign, das nicht auf den Verkauf von Kohle- und Atomstrom ausgerichtet ist. Wir wollen Kapazitätsmechanismen, die im Strommarkt Versorgungssicherheit, Klimafreundlichkeit, Kosteneffizienz und Flexibilität sicherstellen. Märkte, auf denen der Kapazitätsbedarf unter entsprechenden Kriterien ausgeschrieben werden, sind dabei eine der diskutierten Möglichkeiten.
- Sollte die „Grundversorgung“ von der Stromsteuer befreit werden?
- Strom muss dauerhaft für alle bezahlbar bleiben. Das wird am ehesten erreicht, wenn wir auf erneuerbare Energien umsteigen, denn Sonne und Wind kosten nichts. Um soziale Härten zu vermeiden und Energiesparen anzuregen, fordern wir GRÜNE, Stromversorgungsunternehmen zu verpflichten, mindestens einen ,,Stromspar-Tarif" anzubieten. Dieser soll stromsparenden Verbrauch durch progressiven Tarifverlauf und entfallende Grundgebühr belohnen. Zudem wollen wir das Sperren der Strom- und Gasversorgung von Privathaushalten gesetzlich einschränken. Wir wollen die Regelsätze nach SGB II (,,Hartz IV") und XII (,,Sozialhilfe") auf ein Niveau anheben, das eine Grundversorgung mit Strom und Wärme sicherstellt. Das Grundversorgungsmodell halten wir für bürokratisch und datenschutzrechtlich bedenklich.
- Auf S.30 des Grünen-Programms steht „das EEG aber von kostentreibenden Sonderregelungen…“ … Ist hiermit nur die EEG-Umlagebefreiung gemeint oder noch andere Parameter? Bzw. würde die Möglichkeit einer EEG-Umlagebefreiung für Unternehmen vollständig wegfallen? Wenn nicht, nach welchen Kriterien sollte sie weitergeführt werden?
- Das EEG muss weiterentwickelt werden, auch um die Kosteneffizienz zu erhöhen. Wir GRÜNE haben einen Vorschlag vorgelegt, mit dem Privathaushalte und Mittelstand um ca. 4 Mrd. Euro im EEG entlastet werden können, ohne den Ökostromausbau auszubremsen. Diese Einsparungen setzen sich wie folgt zusammen: 1,8 Mrd. Euro durch Rückführung der Industrieausnahmen auf den Stand von 2008 und die Erhöhung des Mindestbeitrags für begünstigte Unternehmen von 0,05 auf 0,5 ct/kWh, 0,3 Mrd. durch Veränderung der Eigenstromregelung, 1,2 Mrd. durch Abschmelzung der unnötigen Liquiditätsreserve.
- Sind die Grünen für ein Quotenmodell der Erneuerbaren?
- Das Quotensystem ist Planwirtschaft pur, die wir ablehnen. Wo es eingeführt wurde, hat es zum einen nicht zu den erwünschten Ausbauentwicklung geführt und zudem Ökostrom teuer gemacht. Nicht zuletzt deswegen schwenken immer mehr Länder um auf ein Vergütungsmodell nach Vorbild des deutschen EEG.
- Sind die Grünen für eine (europaweite) Ausschreibungen für den Neubau von EE-Anlagen (wie es die EU-Kommission derzeit vorschlägt)?
- Dieses so genannte Auktionsmodell setzt voraus, dass staatlich festgelegt wird, welche Mengen an Ökostromkapazitäten für die Zukunft zugebaut werden sollen. Damit ist dieses System eine Spielart des Quotenmodells und wird von uns für den Bereich erneuerbarer Energien abgelehnt.
- Sollen Kürzungen/Erhöhungen der EEG-Förderung durchgesetzt werden oder soll es beim Status quo bleiben?
- Das EEG ist so erfolgreich, weil es die jeweilige Vergütung für den eingespeisten Ökostrom regelmäßig an die Marktentwicklung anpasst. Solarstrom ist auch deshalb heute 80 % günstiger zu erzeugen als noch vor einigen Jahren und Windstrom an Land kann heute bereits zu Kosten erzeugt werden, die teilweise schon unter denen neuer fossiler Kraftwerke liegen. Dies muss in Zukunft fortgesetzt werden. Darüber hinaus wollen wir für die Vergütung für Windstrom ein neues Ertragsreferenzmodell anwenden, das Binnenlandstandorte begünstigt und Überförderung sehr ertragreicher Standorte verhindert. Und nicht zuletzt wollen wir die unzähligen Boni im EEG auf den Prüfstand stellen sowie die Förderung von Strom aus Biomasse auf eine bedarfsorientierte Förderung umstellen.
- Auf S.34 steht: „finanziert aus der Kürzung umweltschädlicher Subventionen…“ … Welche Subventionen sind gemeint?
- Dazu gehören u.a. die Kürzung des Dienstwagenprivilegs, die Besteuerung von stofflich genutztem Erdöl, die Besteuerung von Kerosin im Inland sowie die Erhöhung der Brennelementesteuer.
- Soll ausschließlich Gas als Brückentechnologie (bis 2030) eingesetzt werden? Ist Kohle keine vertretbare Brückentechnologie?
- Die Kohleverstromung hat aus klimapolitischen und energiewirtschaftlichen Gründen keine Zukunft und wird von uns abgelehnt. Mit ihrem enormen CO2-Aussto und der sehr eingeschränkten Flexibilität im Betrieb sind die Kohlekraftwerke ein Ströfaktor in einem klimaverträglichen Stromversorgungssystem auf Basis erneuerbarer Energien. Gaskraftwerke sind dagegen hochflexibel steuerbar und damit sehr gut geeignet, die fluktuierende Erzeugung von Strom aus Wind und Sonne auszugleichen. Sie sind zudem weit weniger klimaschädlich und könnten ggf. künftig sogar auf nachhaltig erzeugte Biogas umgestellt werden. Von einer ,,Brückentechnologie" sprechen wir jedoch bewusst nicht, denn für uns GRÜNE sind wir bereits im Zeitalter der erneuerbaren Energien. Es gilt, das Stromversorgungssystem jetzt auf die Erfordernisse eines im Wesentlichen auf Solar- und Windkraft basierenden Erzeugung auszurichten.
- Auf S.36 steht: „Die Endlagersuche muss komplett von den Verursachern des Atommülls finanziert werden…“ Gilt das nur für die Kosten der Endlagersuche oder sollten die AKW-Betreiber ebenfalls komplett die Kosten der „Entsorgung“ von Atommüll tragen?
- Das bezieht sich auf beides. Allerdings ist die Rechtslage bei der eigentlichen Entsorgung des Atommülls klar. Hier stehen die AKW-Betreiber in der Pflicht. Bei der Suche war das lange unklar. Jetzt wurde auf unseren Druck hin im neuen Standortauswahlgesetz eine Verpflichtung der Atomwirtschaft festgeschrieben, die auch die Kosten des Suchverfahrens umfasst. Insofern konnten wir hier schon einen ersten Erfolg verbuchen.
Teil 4: Die energiepolitischen Positionen der CDU
Hier nun die CDU/CSU mit ihrer energiepolitischen Position (Link entfernt, da leider nicht mehr online). Insgesamt lässt sich zu diesem Programm festhalten, dass eine genaue Betrachtung damit nicht möglich ist. Denn leider beinhaltet dieses Programm keine genauen Zahlen zum EE-Ausbau; auch werden keine genauen Instrumente für die Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren aufgeführt. Demzufolge wurden die untenstehenden Fragen direkt an die CDU/CSU-Pressestelle sowie an den energiepolitischen Sprecher der Fraktion CDU/CSU gestellt. Die Antwort – die ich nicht vorenthalten möchte – fiel leider inhaltlich genauso dürftig aus.
Zum EE-Ausbau:
- Genaue Zahlen zum EE-Ausbau ist dem CDU-Bundeswahlprogramm 2013 nicht zu entnehmen.
Instrumente für die Marktintegration der Erneuerbaren:
- Genaue Instrumente für die Marktintegration der Erneuerbaren ist dem CDU-Bundeswahlprogramm 2013 nicht zu entnehmen.
Sonstige Instrumente:
- Auch hierzu ist dem Parteiprogramm von CDU/CSU nichts zu entnehmen
Offenstehende Fragen:
- Soll am Einspeisevorrang festgehalten werden?
- Soll der CO2-Zertifikatehandels verändert werden?
- JA oder NEIN zu Kapazitätsmärkten?
- Sollte die „Grundversorgung“ von der Stromsteuer befreit werden?
- Welche EE-Anlagen sollten speziell ausgebaut werden?
- Subventionierung (und somit Flexibilisierung) der Stromnachfrage durch Lastenmanagement?
- Ist die CDU für ein Quotenmodell beim Ausbau der Erneuerbaren?
- Ist die CDU für eine (europaweite) Ausschreibungen für den Neubau von EE-Anlagen (wie es die EU-Kommission derzeit vorschlägt)?
- Sollen Kürzungen/Erhöhungen der EEG-Förderung durchgesetzt werden, oder soll es beim Status quo bleiben?
- Soll der CO2-Zertifikatehandels verändert werden?
Diese "Wahlprüfsteine" wurden ebenfalls der CDU/CSU-Bundesgeschäftsstelle übermittelt. Hier die Antwort auf unsere Fragen von der CDU/CSU (vom 12.08.2013):
- Deutschland soll auch in Zukunft Impulsgeber für einen wirksamen Klimaschutz bleiben. Deshalb setzen wir uns für einen europaweit, marktwirtschaftlich organisierten Emissionshandel ein, der wirksame Anreize setzt, klimaschädliche Treibhausgase vermeidet und bestehende Konstruktionsfehler am jetzigen Handelssystem korrigiert. Dabei werden wir darauf achten, die Interessen der deutschen Unternehmen angemessen zu berücksichtigen.
- CDU und CSU streben eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an. Wir wollen das EEG so weiterentwickeln, dass die Erneuerbaren Energien bald zu wettbewerbsfähigen Preisen am Markt angeboten werden, sich in den Markt einfügen und Verantwortung im Hinblick auf eine zuverlässige Stromversorgung übernehmen. Die Fragen zur genauen Ausgestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wie etwa der Einspeisevorrang etc., aber auch Fragen zum künftigen Strommarktdesign, etwa zur Notwendigkeit von Kapazitätsmärkten, können nur im Gesamtzusammenhang mit der EEG-Reform betrachtet werden. Grundsätzliches Ziel von CDU und CSU ist es, die 3 Bereiche Erzeugung, Infrastruktur, Speicher, Nachfrage und Marktdesign besser miteinander zu verzahnen.
- Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes und der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten wurde bereits eine Möglichkeit zur Flexibilisierung der Stromnachfrage und zur Aufrechterhaltung des Netz- und Systemsicherheit geschaffen, die auch in der nächsten Legislaturperiode weiterentwickelt werden sollte.
- Die Kostensteigerungen der Energiepreise wollen wir durch eine möglichst effiziente Ausgestaltung der Energiewende so gering wie möglich halten und alle Möglichkeiten zur Kostenminimierung innerhalb Deutschlands und Europas konsequent nutzen. Um die Energiekosten für die Verbraucher zu begrenzen, setzen wir auch auf die Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung. Dies soll insbesondere durch eine umfassende Energieberatung, verbraucherorientierte Informationskampagnen und die durchgängige und verständliche Energiekennzeichnung aller Geräte unterstützt werden. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen erforderlich, die den Anstieg der Strompreise kurzfristig bremsen.